Als Selbstständige(r) haben Sie die Möglichkeit, 1,53% Ihrer jährlichen Beitragsgrundlage für Ihre private Vorsorge vorzusehen.
Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse (VK) zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht.
Je nach Berufsgruppe sind Sie entweder zur Teilnahme verpflichtet oder können frei entscheiden.
Steuerschonende Vorsorgelösung für die Zukunft
volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
steuerfreie Veranlagung in der VK
steuerfreie Rente ab Pensionsantritt oder Einmalauszahlung mit nur 6% versteuert
Da eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG besteht, sind Sie auch an der Teilnahme zur neuen Selbstständigen-Vorsorge verpflichtet.
BerufseinsteigerInnen können innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Berufsausübung wählen, ob Sie teilnehmen möchten.
Wir füllen das Beitrittsformular aus und Sie leisten dann 1,53% Selbstständigen-Vorsorge an Ihre Sozialversicherung.
Sie brauchen sich sonst um nichts mehr zu kümmern. Alle weiteren Schritte, wie die Meldung Ihres Beitritts an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, übernimmt die Vorsorgekasse.
Einmal jährlich im 1. Quartal erhalten Sie Ihre ganz persönliche Kontoinformation mit Ihrem aktuellen Kapitalstand in der Selbstständigen-Vorsorge.