Derzeit scheidet jeder 5. Österreicher wegen Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Mit dem Verlust von Arbeitskraft und Einkommen droht ein erheblicher finanzieller Engpass. Auch in Vorsorgeinstrumente wie Renten- oder Lebensversicherung kann meist nicht mehr eingezahlt werden; es droht Altersarmut.
90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind krankheitsbedingt. Beinahe ein Drittel aller Invaliditätspensionen ist auf psychiatrische Krankheiten zurückzuführen.
Die staatliche Berufsunfähigkeit – wenn überhaupt ein Anspruch auf diese Leistung besteht – ist wesentlich geringer als das aktive Einkommen oder eine Alterspension. So war 2009 die Pension von berufsunfähigen Männern um 22 Prozent niedriger als eine durchschnittliche Alterspension, bei Frauen betrug die Differenz sogar 25 Prozent. Hinzu kommt, dass eine Berufsunfähigkeit meist zusätzliche Kosten (z.B. medizinische Versorgung, Anpassung der Wohnsituation …) mit sich bringt.
Im Jahr 2010 wurden mehr Anträge auf Invaliditätspension gestellt als Anträge auf Alterspension. Jährlich gibt es rund 70.000 Anträge auf die Zuerkennung einer Invaliditätspension, diese erfolgt jedoch nur bei etwas mehr als einem Drittel.