Versicherungsbüro Gross Christian
VB-Gross · Gleisdorf · Steiermark
 

§3Z15 Vorsorge

Mit einem wirklichen Steuergeschenk: Bis EUR 300,- im Jahr kann steuerfrei vorgesorgt werden.

Dabei gibt es zwei Varianten:

Als Sozialleistung:

Der Arbeitgeber zahlt die EUR 300,- als Sozialleistung in eine Versicherungsvorsorge für seine MitarbeiterInnen oder definierte Mitarbeitergruppen. Ohne Lohnnebenkosten, die Aufwendungen sind Betriebsausgaben und wirken steuermindernd.

Als steuerfreie Vorsorge der Beschäftigten:

Der Arbeitgeber ermöglicht den MitarbeiterInnen die Zukunftssicherung. Die MitarbeiterInnen selbst nutzen die Lohnsteuerfreiheit, indem sie EUR 300,- vom Bruttogehalt für die Pensionsversicherung verwenden.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Die Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dienen oder dem Betriebsratsfonds zufließen, gelten für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern,
dürfen je Arbeitnehmer 300 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wird der Freibetrag von 300 Euro pro Jahr überschritten, so ist nur der übersteigende Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Berater kontaktieren